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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Mietunterkünfte und Touristik-Campingstellplätze

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Mieter) und uns (Vermieter: Neckarcamping Tübingen, Inh. Philipp Stütz, Rappenberghalde 61, 72070 Tübingen). Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an.

Mietunterkünfte

1. Mietvertrag über Unterkünfte (Mietobjekte/PODs )

1.1 Mit Eingang Ihrer Buchungsanfrage überprüfen wir die Verfügbarkeit. Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang und der Annahme unserer schriftlichen (i.d.R. digital per Mail) versendeten Buchungsbestätigung zustande. Vermieter ist Neckarcamping Tübingen, Philipp Stütz, Rappenberghalde 61, 72070 Tübingen.

1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot unsererseits vor. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie diesem zustimmen. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises/ Reservierungsanzahlung, oder den Antritt erfolgen.

1.3 Liegen Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden wir Ihnen diese mit der Buchungsbestätigung/Rechnung zukommen lassen. Die AGBS finden Sie jederzeit auch auf unserer Homepage www.neckarcamping.de. Die Miet -und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Mietvertrages.

1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus unserer Leistungsbeschreibung für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung. Andere Prospekte oder Inhalte der Homepage sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind unsere Mitarbeiter nicht befugt.

1.5 In den Mietobjekten sind Haustiere grundsätzlich nicht erlaubt.

 

2. Camping-Stellplatz

2.1 Eine Reservierung/Buchung von einzelnen Camping– oder Zeltstellplätzen ist nicht möglich.

2.2 Aufenthalte von Jugendlichen unter 18 Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem von den Eltern mitreisender Jugendlicher die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurde. Die Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Dokumentes der Eltern eines jeden Jugendlichen ist erforderlich.

2.3 Haustiere sind auf den Stellplätzen zugelassen. Die Tiere müssen bei der Anreise angegeben werden und sind kostenpflichtig. Für Ihren Hund gilt auf dem gesamten Campingplatzgelände und dem angrenzenden Wohngebiet unbedingte Leinenpflicht. In den Gemeinschaftsräumen (Sanitärgebäude, Küche, Waschraum...) sind Hunde nicht erlaubt. Verunreinigungen sind vom Hundeführer/in unverzüglich zu entfernen. Für Schäden die durch das Haustier entstehen haftet der Mieter.

3. Ankunft/Abreise

Mietunterkünfte

3.1 Die gebuchte Unterkunft (POD) steht Ihnen am Anreisetag ab 14.30 Uhr zur Verfügung. Das gebuchte Ankunfts -und Abreisedatum ist unbedingt einzuhalten. Änderungen sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

3.2 Wir verpflichten uns, die reservierte Mietunterkunft am Ankunftstag bis 20 Uhr (Schließung Rezeption) freizuhalten, sofern wir rechtzeitig eine Information über die Verzögerung erhalten. Treffen Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein und es erfolgt keine weitere Benachrichtigung, entbindet uns dies von jeder weiteren Verpflichtung und die Mietunterkunft kann entschädigungslos anderweitig vergeben werden.

3.3 Die Abreise muss bis 11 Uhr am gebuchten Abreisetag erfolgen. Sofern keine Anschlussbuchung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Aufenthaltsverlängerung. Diese ist nur in Absprache und mit unserem Einverständnis möglich. Bei Zeitüberschreitung werden weitere Gebühren berechnet.

 

Camping-Stellplätze/Zeltplatz
3.4 Bei der Auswahl/Bezug des Stellplatzes halten Sie sich bitte an die Anweisungen des Campingplatz-Personals.

3.5. Der Stellplatz steht Ihnen am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung.

4. Zahlung

Mietunterkünfte

4.1 Für das Zustandekommen einer Buchung ist eine pauschale Anzahlung fällig. Diese variiert je nach Datum (z.B. Brückentage/Feiertage/Ferien) oder Aufenthaltsdauer und wird Ihnen im Buchungsfalle mitgeteilt. Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung.

4.2 Geht Ihr Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall erheben wir die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

4.3 Werden auf Wunsch des Mieters nach der Buchung der Unterkunft Änderungen in Bezug auf den Buchungszeitraum etc. bis 28 Tage vor Antritt vorgenommen (Umbuchung), behalten wir uns das Recht vor, ein Bearbeitungsentgelt von € 20,- pro Unterkunft zu erheben. Dies gilt auch für die Umbuchung auf einen anderen Mieter.

4.4 In allen genannten Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs -und Preisänderungen bleibt Ihnen der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

Camping-Stellplätze/Zeltplatz

4.5 Die Zahlung des Übernachtungspreises ist grundsätzlich bei Anreise fällig. Eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch am Abreisetag kann individuell von den Mitarbeitern des Campingplatzes entschieden werden.

5. Rücktritt seitens des Mieters/Stornobedingungen

5.1 Sie können jederzeit vor Antritt von der Buchung Ihrer Mietunterkunft zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei uns wirksam. Es gelten folgende Rücktrittbedingungen: Stornierung (Tage vor Mietbeginn)

Bei einem Rücktritt…

  • bis 28 Tage vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei

  • bis 21 Tage vor Mietbeginn behalten wir die Anzahlung als Entschädigung ein.

  • bis 7 Tage vor Mietbeginn 85% des Mietpreises

  • bei späterem Rücktritt, Nichterscheinen oder Stornierung nach Mietbeginn berechnen wir 100% des Mietpreises

5.2 Ihnen bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als der von uns geforderte Betrag.

6. Rücktritt seitens des Vermieters

Wir sind berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten (dies gilt auch für Stellplätze), wenn der Mieter den Aufenthalt auf dem Campingplatzgelände so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig zur ausgehängten (allen zugänglichen) Hausordnung verhält, dass es uns nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten, oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Gäste gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person oder mitgeführten Haustier ausgeht, für die der Mieter den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

7.1 Wird die Buchung nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter eventuell bezahlte Anzahlungen unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen können wir ein Entgelt verlangen.

7.2 Ergeben sich die in Ziffer 7.1. genannten Umstände nach Antritt, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, haben wir einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Mieter zur Last.

8. Haftung und Anzeige von Mängeln

Der Campingplatz „Neckarcamping Tübingen“ haftet ausschließlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte. Er haftet ebenfalls nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes. Insbesondere ist keine Haftung des Campingplatzes gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen.

Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu melden und zu ersetzen. Der Betreiber des Campingplatzes übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Beeinflussung durch höhere

Gewalt z.B.: Wetterstreich oder der Bäume, etwa durch Astabbrüche oder herabfallende Früchte, Blätter, schließt jede Haftung aus. Jeder Gast hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines Eigentums zu sorgen.

Durch unsere Bereitstellung von Stellplätzen (PKW, Krad, Motorrad, Wohnmobile usw.), Schließfächern, Gemeinschaftsküche, Waschmaschinenraum, Fahrradabstellplatz etc. kommt rechtlich kein Verwahrungsvertrag nach § 688 BGB zustande. Eine etwaige Vergütung stellt kein Entgelt für die Verwahrung dar. Es wird deshalb keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Sachen aller Art und Güte, Wertgegenständen, Kraftfahrzeugen (PKW, Fahrräder, Motorräder, usw.) übernommen. Die Nutzung aller Freizeiteinrichtungen wie z.B. Feuerstelle, Tischtennis, Leihgeräte, Spielplatz und die Teilnahme an eventuell angebotenen Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr.

9. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet und gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Vertrages.

Erfüllungsort und der Gerichtsstand sind Tübingen. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart. (Stand August 2022)

Impressum

Angaben gemäß §5 TMG

 

​Neckarcamping Tübingen

Rappenberghalde 61

72070 Tübingen

Inhaber: Philipp Stütz

Steuernummer: 86441/57169

 

Tel. 0049 (0)7071 – 43145

mail@neckarcamping.de

www.neckarcamping.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE350148701

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

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Die Ein- bzw. Durchfahrt in die Umweltzone Tübingen ist nur mit grüner Plakette oder gelber Plakette mit oben stehender Ausnahmegenehmigung erlaubt.

 

Busfahrplan der Linie 6

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