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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Campinggast (im Folgenden "Mieter") und dem Betreiber des Neckarcamping Tübingen (im Folgenden "Betreiber"). 

Mit der Buchung eines Stellplatzes, einer Unterkunft oder der Nutzung der Einrichtungen erkennt der Mieter diese AGB, sowie die Platzordnung und die derzeit gültige Preisliste verbindlich an.

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2. Hausrecht/Gewerbebetrieb
Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Das Betreten des Geländes bedarf einer Anmeldung an der Rezeption.Den Anordnungen und Weisungen des Verwaltungspersonals, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen. Reisemobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten oder ähnlichen Anlagen, ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Aufnahme von Personen zu verweigern, beziehungsweise Gäste oder Besucher vom Platz zu verweisen. Auf dem gesamten Gelände und vom Gelände aus sind Handels- und Gewerbetätigkeiten aller Art, Schaustellungen sowie das Feilbieten von Waren nicht gestattet. Gleichfalls untersagt sind Glücksspiele mit Gewinnausschüttung sowie Wettveranstaltungen.

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3. Minderjährige

Minderjährige Personen sind während ihres Aufenthaltes auf dem Neckarcamping von ihren Erziehungsberechtigten oder von einer von dieser beauftragten, volljährigen Person zu beaufsichtigen.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erhalten nur eine Campinggenehmigung, wenn Sie von Eltern, Lehrern oder anderen Aufsichtspersonen begleitet werden.

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4. Haustiere

Hunde sind auf dem Campingplatz gestattet, andere Tiere dürfen nicht mitgeführt werden. Nach Ermessen des Campingplatzpersonals kann der Aufenthalt auf dem Campingplatz verweigert werden, wenn ein Hund z.B. aggressiv  oder potentiell gefährlich wirkt. Hunde sind zu jeder Zeit an einer ausreichend kurzen Leine zu halten. Das Aufstellen von Zäunen auf dem Stellplatz ist nicht gestattet. Verunreinigungen sind vom Hundeführer/in unverzüglich zu entfernen. Für Schäden die durch das Haustier entstehen, haftet der Mieter.

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5. Nutzung der Stellplätze und Einrichtungen

Die Stellplätze sind ausschließlich zu Erholungszwecken zu nutzen. Der Mieter ist verpflichtet, den zugewiesenen Stellplatz bzw. die Unterkunft und die sanitären Anlagen pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung bitten wir umgehend dem Betreiber zu melden. Rauchen ist in allen Gebäuden verboten. Tiere sind im Sanitärgebäude und in den PODs nicht zulässig. Abwasser ist nur in den dafür vorgesehenen Abflüssen zu entsorgen. 

Um die Rasenflächen zu schonen, ist die Nutzung von Planen, Folien, Teppichen, Vorzeltböden etc. nur auf den dafür vorgesehenen, mit Kies aufgeschütteten Flächen gestattet.

Offenes Feuer oder Grills mit Holzkohle sind auf dem gesamten Gelände vom Neckarcamping nicht gestattet. Der Betrieb von Gas- und Elektrogrills ist erlaubt, sofern es keinen anderen Gast gefährdet oder belästigt.

 

6. Ruhezeiten

Nachtruhe ist zwischen 22 und 8 Uhr. In dieser Zeit sind laute Gespräche, lautes Rufen, Geschrei, Musik usw. grundsätzlich zu unterlassen.

Wir sind ein Campingplatz für Ruhe und Erholung, daher achten wir sehr auf die Einhaltung der Ruhezeiten. Für Gruppen oder Geburtstagspartys ist unser Campingplatz daher nicht geeignet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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7. Reservierung/Buchung​

Ein Teil der Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen und die PODs können vorab fest gebucht werden. Der Mindestaufenthalt für eine Buchung beträgt zwei Nächte. Für einen kürzeren Aufenthalt kann eine Buchung erst bei Anreise und nur bei Verfügbarkeit erfolgen. Die Verfügbarkeit eines freien Stellplatzes kann ohne vorherige Buchung nicht garantiert werden. Sie können täglich ab 11 bis 12.30 und ab 14.30 bis 20 Uhr auf dem Neckarcamping anreisen. 

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Feste Buchungen für Stellplätze und PODs können über die Online-Buchungsfunktion auf der Internetseite von Neckarcamping.de getätigt werden. Sie können ggf. auch telefonisch, per E-Mail oder Brief erfolgen. Die Buchungsbestätigung ist bezüglich der Daten vom Mieter auf Richtigkeit zu prüfen. Zeltplätze können vorab nicht reserviert oder gebucht werden.

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Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot von Seiten Neckarcamping vor. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises/ Buchungsanzahlung oder den Antritt erfolgen.

Liegen dem Mieter die AGB bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden Ihnen diese mit der Buchungsbestätigung/Rechnung zugestellt. Die AGB finden Sie jederzeit auch auf der Homepage unter www.neckarcamping.de/agb

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung. Andere Prospekte oder Inhalte der Homepage sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter vom Neckarcamping nicht befugt.

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8. Ankunft/Abreise

Die gebuchte Mietunterkunft (POD) steht dem Mieter am Anreisetag ab 14.30 Uhr zur Verfügung, die Anreise ist an dem Tag bis 20 Uhr (Schließung Rezeption) möglich. Das gebuchte Ankunfts -und Abreisedatum ist unbedingt einzuhalten. Änderungen sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

Der gebuchte Stellplatz für Wohnmobile oder Wohnwagen steht dem Mieter am Anreisetag ab 11 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist ab 11 bis 12.30 und ab 14.30 bis 20 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Anreise möglich.

Bei der Auswahl/Bezug des Stellplatzes für Wohnmobile oder Wohnwagen ist den Anweisungen des Campingplatz-Personals Folge zu leisten.

Die Abreise muss bis 11 Uhr am gebuchten Abreisetag erfolgen. Sofern keine Anschlussbuchung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Aufenthaltsverlängerung. Dies ist nur in Absprache und mit dem Einverständnis des Betreibers möglich. Bitte sprechen Sie uns an der Rezeption an.

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9. Zahlung

Für das Zustandekommen einer Buchung ist eine Zahlung fällig. Diese wird Ihnen im Buchungsfalle mitgeteilt. 

Geht Ihr Zahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall erheben wir die aus Ziffer 10 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

Bei Anreise ohne Buchung vorab ist die Zahlung des Übernachtungspreises grundsätzlich bei Anreise fällig. Eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch am Abreisetag kann individuell von den Mitarbeitern des Campingplatzes angeboten werden.

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10. Rücktritt des Mieters/Stornobedingungen

Sie können jederzeit vor Antritt von Ihrer Buchung zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei uns wirksam. Es gelten folgende Stornobedingungen:

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  • bis 28 Tage vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei;

  • bis 14 Tage vor Mietbeginn behalten wir 50% des Buchungsbetrages als Entschädigung ein;

  • bis 7 Tage vor Mietbeginn 75% des Buchungsbetrages;

  • bei späterem Rücktritt, Nichterscheinen ("No-Show") oder Stornierung nach Mietbeginn berechnen wir 100% des Buchungsbetrages.

Dem Mieter bleibt es unbenommen uns nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als der von uns geforderte Betrag.

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11. Rücktritt seitens des Betreibers

Der Betreiber ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Mieter den Aufenthalt auf dem Campingplatzgelände so erheblich stört oder sich so vertragswidrig zur Hausordnung verhält, dass es nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten, oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Gäste gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person oder einem mitgeführten Haustier ausgeht, für die der Mieter den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat.

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12. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Buchung nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter eventuell bezahlte Anzahlungen unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen können wir ein Entgelt verlangen.

Ergeben sich die oben genannten Umstände nach Antritt, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, haben wir einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Mieter zur Last.

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13. Haftung und Anzeige von Mängeln

Der Betreiber haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Er haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung von Wasser-, Strom- oder Gasversorgungen entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte. Er haftet ebenfalls nicht für fahrlässige Pflichtverletzungen, durch die Schäden eintreten, die durch die Benutzung der auf dem Gelände befindlichen Anlagen oder Geräte – auch außer Betrieb genommene – entstehen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzes. Insbesondere ist keine Haftung des Campingplatzes gegeben für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen.

Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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Der Betreiber des Campingplatzes übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen. Beeinflussung durch höhere Gewalt z.B.: Wetterstreich oder der Bäume, etwa durch Astabbrüche oder herabfallende Früchte, Blätter, schließt jede Haftung aus. Jeder Gast hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines Eigentums zu sorgen.

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Durch unsere Bereitstellung von Stellplätzen (PKW, Krad, Motorrad, Wohnmobile usw.), Schließfächern, Gemeinschaftsküche, Waschmaschinenraum, Fahrradabstellplatz etc. kommt rechtlich kein Verwahrungsvertrag nach § 688 BGB zustande. Eine etwaige Vergütung stellt kein Entgelt für die Verwahrung dar. Es wird deshalb keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Sachen aller Art und Güte, Wertgegenständen, Kraftfahrzeugen (PKW, Fahrräder, Motorräder, usw.) übernommen. Die Nutzung aller Freizeiteinrichtungen wie z.B. Tischtennisplatte, Leihgeräte, Spielplatz und die Teilnahme an eventuell angebotenen Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr.

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14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet und gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Vertrages.

Erfüllungsort und der Gerichtsstand sind Tübingen. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart. (Stand Januar 2026)

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Impressum

Angaben gemäß §5 TMG

 

​Neckarcamping Tübingen

Rappenberghalde 61

72070 Tübingen

Inhaber: Philipp Stütz

Steuernummer: 86441/57169

 

Tel. 0049 (0)7071 – 43145

mail [at] neckarcamping.de

www.neckarcamping.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE350148701

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Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Haftungsausschluss

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Impressum

Aktuell: Campingplatz öffnet wieder am 01. April 2026

Rappenberghalde 61

D-72070 Tübingen

Tel: +49 7071 43145

Öffnungszeiten Campingplatz

01.04. - 25.10.2026

Öffnungszeiten Gastronomie

öffnet am 01. Mai 2026

Anreise täglich:

11 - 12.30 Uhr​ und

14.30 - 20 Uhr​

​12.30 - 14.30 Uhr Mittagsruhe:

Schranke und Rezeption geschlossen, keine Anreise möglich

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Die Neckarstube ist in Winterpause und hat derzeit geschlossen

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© 2026 Neckarcamping Tübingen

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